Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2025 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden unter:https://www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Es liegen zu allen Schutzgütern Betrachtungen im Umweltbericht (Stand 25.09.2025) vor.
Auf Ebene des Flächennutzungsplans wurden keine separaten Fachgutachten erstellt.
Ergänzend wurden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung folgende umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Landschaft und Fläche | • Positive Bewertung der stattgefundenen Wohnraumbedarfsanalyse für den Ortsteil Reichholzried mit der Bitte um Prüfung aller Ortsteile des Gemeindegebietes • Hinweis, dass durch Änderung des FNP landwirtschaftliche Flächen in geringen Umfang unwiederbringlich verloren gehen |
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).