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Dietmannsried

im Allgäu.

Amtliche Bekanntmachungen vom 21.04.2023

Siegel „Kommunale IT-Sicherheit
Senioren gehen online
Der Stellvetretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger mit Veranstalter Thomas Diepolder und Ersten Bürgermeister Werner Endres
Dr. Markus Söder beim Eintrag in das Goldene Buch der Marktgemeinde
Die persönlichen Worte des Ministerpräsidenten im Goldenen Buch der Marktgemeinde
Lecker Essen meets Airbrush
Unsere Singvögel

Bürgersprechstunden des Ersten Bürgermeisters – auch digital möglich

In der kommenden Woche steht Bürgermeister Werner Endres am Freitag, 28. April 2023 von 09.00 – 10.00 Uhr für Fragen und Gespräche im Rathaus zur Verfügung. Die Sprechstunden dienen für kurze Anfragen oder Mitteilungen und sind auf maximal 15 Minuten beschränkt. Eine telefonische Terminabstimmung ist vorab notwendig. Ebenso haben Sie auch die Möglichkeit, virtuell im Rahmen der Bürgersprechstunden Ihre Fragen, Anregungen oder Mitteilungen anzubringen und mit Bürgermeister Werner Endres in Kontakt zu treten. Den entsprechenden Zugangslink erhalten Sie nach Anmeldung im Sekretariat per E-Mail zugeschickt.Die vorab telefonische Terminvereinbarung oder die Anforderung des Zugangscodes für die digitale Sprechstunde können Sie im Sekretariat unter Telefon 08374/58200 vornehmen.

 

Gelebte Demokratie – Bürgerversammlungen 2023

Die Bürgerversammlungen in allen Ortsteilen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unserer Gemeinde und wurden immer von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern besucht. Auch in diesem Jahr möchten wir wieder mit Ihnen gemeinsam die Themen unserer Gemeinde besprechen. Mit der Teilnahme an der Bürgerversammlung haben Sie als Bürgerin und Bürger die aktive Möglichkeit, sich über aktuelle Projekte zu informieren, aber auch eigene Themen, Gedanken und Vorschläge in die Gemeindearbeit einzubringen.

Die diesjährigen Bürgerversammlungen finden an folgenden Terminen statt:

Reicholzried: Montag, 24. April 2023, Schützenheim

Überbach: Mittwoch, 26. April 2023, Vereins- und Bürgerhaus

Probstried: Dienstag, 02. Mai 2023, Sport- und Festhalle

Dietmannsried: Mittwoch, 03. Mai 2023, Festhalle

Schrattenbach: Freitag, 05. Mai 2023, Gasthaus „Goldener Hirsch“

Beginn jeweils 20.00 Uhr.

Selbstverständlich gibt es nach dem Themenvortrag ausreichend Gelegenheit zum Meinungsaustausch und zur Diskussion. Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Dietmannsried zu den Bürgerversammlungen recht herzlich einladen.

 

Erste Hl. Kommunion

Am kommenden Sonntag, den 23. April treten in Dietmannsried 28 Kinder erstmals an den Tisch des Herrn. Den Erstkommunikanten und ihren Familienangehörigen entbieten wir die herzlichsten Glückwünsche. Dieser bedeutsame Tag möge den Kommunionkindern für ihren Lebensweg viel Glück und Segen bringen.

 

Heute, Freitag, Blutspendetermin in Dietmannsried

Heute, am 21. April 2023 findet in der Grund- und Mittelschule Dietmannsried von 16.30 - 20.30 Uhr der bereits angekündigte Blutspendetermin statt. Alle gesunden Mitbürger im Alter von 18 bis 72 Jahren werden zum Blutspenden aufgerufen.

Vor jeder Blutspende wird ärztlich untersucht und beraten. Bitte essen Sie vor dem Blutspenden genügend und denken Sie daran Ihren Ausweis mitzubringen. Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes dankt für die aktive Unterstützung, sie ist mit ein wesentlicher Bestandteil, überall und jederzeit in unserem Land die notwendigen Blutkonserven bereitstellen zu können. Unter www.blutspendedienst.com/dietmannsried können die noch freien Terminzeiten eingesehen werden.

 

Dietmannsried erhält Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“

Vor kurzem hat der Markt Dietmannsried vom Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das Bayerische Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ überreicht bekommen. Das Siegel wird den bayerischen Kommunen verliehen, die eine Mindestabsicherung in der Informationssicherheit nachweisen können. Für die Digitalisierung der Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung gilt es, die Voraussetzungen in der Informationssicherheit zu schaffen. Mit dem Siegel wurde der Gemeinde bescheinigt, dass eine gesetzes konforme Einführung eines Informationssicherheitskonzeptes erfolgt ist und dieses den aktuellen Stand der Technik und Rechtslage einhält. Das Siegel wird für zwei Jahre verliehen und gilt nun bis März 2025. Da gerade die Informationssicherheit einen immer größeren Stellenwert einnimmt, bedeutet die Verleihung, dass diese Grundwerte in unserer Gemeinde eingehalten werden.


„Senioren gehen online“ startet wieder

Vor die Einschränkungen der Corona-Pandemie eintraten war das Projekt des Jugendparlament Dietmannsried (JUPA) „Senioren gehen online“ sehr beliebt. Bei den stattgefundenen Terminen waren zahlreiche Seniorinnen und Senioren, aber auch Junggebliebene anwesend, um kleine und große technische Hilfestellungen zu bekommen. Die Fragen waren dabei unendlich und die Jugendlichen des Parlaments sehr engagiert – egal ob ein Problem mit dem Smartphone, Fragen zum Internet oder einfach Ärger mit dem Tablet auftraten. Nun startet die beliebte Veranstaltungsserie wieder. Zum ersten Mal wird „Senioren gehen Online“ am Montag, 08. Mai 2023 ab 16:30 Uhr in der Cafeteria des Geschwister-Roth-Seniorenzentrums angeboten. Die Jugendlichen des Jugendparlaments freuen sich über rege Teilnahme und viele Fragen.

 

Ministerpräsident Dr. Markus Söder und weitere Politiker besuchen die Agrarschau Allgäu

Am vergangenen Wochenende konnten zahlreiche Ehrengäste anlässlich der Agrarschau Allgäu in Dietmannsried begrüßt werden. Bereits am Freitag war Stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger zu Gast in Dietmannsried. Der Stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister betonte die Wichtigkeit der landwirtschaftlichen Themen und den noch zu klärenden Themenfeldern in diesem Zusammenhang. Nach einer kurzen Rede im Festzelt besuchte der Ehrengast die Stände der Agrarschau.

Am Samstag konnte Erster Bürgermeister Werner Endres neben zahlreichen Gemeinderäten und weiteren Gästen auch unseren Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in Schochenbühl begrüßen. Gleichzeitig besuchte auch die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die Agrarschau. Bereits beim Eintreffen des Ministerpräsidenten war das Festzelt bis auf den letzten Platz gefüllt und zahlreiche Besucher suchten weitere Stehplätze. In seiner Festansprache ging der Ministerpräsident auf die aktuellen Themen und die Wahrung der Traditionen ein. Auch die Thematik rund um den Wolf und Bär wurde vom Ministerpräsidenten angesprochen. Beim Thema Energie verwies er auf das wichtige Miteinander der Kommunen und aller Beteiligten, um Fortschritte in den einzelnen Bereichen zu erzielen.

Nach seiner Festansprache trug sich der Ministerpräsident in das Goldene Buch der Marktgemeinde ein. Mit den Worten „das Allgäu ist eine der schönsten Regionen der Welt“ zeigte der Ministerpräsident, wie wohl er sich in Dietmannsried fühlte. Anschließend begab sich Dr. Markus Söder zum Rundgang auf das Ausstellungsgelände.

In diesem Zusammenhang bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis für die Einschränkungen während der Agrarschau.
 

Solarthermie und Wärmepumpe kombinieren

Um die Wärmegewinnung auf dem Hausdach mittels Solarthermieanlagen ist es still geworden. Auf manchen Dächern werden sogar funktionstüchtige Solarthermiekollektoren abgebaut, um Platz für die neuen Photovoltaikmodule zu schaffen. Eine funktionierende Solarthermieanlage sollte aber weiter betrieben werden – gerade wenn in absehbarer Zeit eine Wärmepumpe als zukunftsfähiges Heizsystem eingebaut werden soll. Denn nicht nur die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage ist sinnvoll. Gleiches gilt auch für Hybridlösungen mit Wärmepumpe und Solarthermieanlage. Im Normalfall wird dabei die Solarthermieanlage ­–  wie auch die Wärmepumpe – direkt an den Pufferspeicher angeschlossen und erwärmt bei Sonnenschein das Wasser darin. Reichen die solaren Gewinne aus, kann die Wärmepumpe ganz ausgeschaltet bleiben, was zwischen Mai und September in der Regel der Fall ist. Das senkt den Stromverbrauch der Wärmepumpe erheblich und erhöht gleichzeitig deren Lebensdauer. Zwar ist die thermische Anlage im Winter für die komplette Wärmeversorgung zu schwach. Sie kann aber auch dann an sonnigen Tagen die Wärmepumpe spürbar unterstützen, so dass diese energiesparender arbeitet. Weitere Informationen zu den gemeinsamen Energieberatungsangeboten von eza! und Verbraucherzentrale gibt es unter Telefon 0831/9602860 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800/809802400 und im Internet unter www.eza-energieberatung.de.
 

Termine für die Müllabfuhr in Dietmannsried, Probstried, Reicholzried, Schrattenbach und Überbach

Biotonnenleerung:

Am Mittwoch, den 26. April 2023, in Probstried, Reicholzried, Schrattenbach und Überbach.

Am Donnerstag, den 27. April 2023, in Dietmannsried, Atzenberg, Vockenthal, Kusters, Gfällmühle, Langenzeil.

Die Abfuhrtermine können im Internet unter www.zak-kempten.de Aktuelles, Termine, Abfuhrpläne abgerufen werden.
 

Informationen der Jugendpflege Dietmannsried für 21.04.2023

In der Zeit von 17.4.2023 bis 04.05.2023 bleibt das Büro der Jugendpflege geschlossen.

Der Jugendtreff UPSTAIRS öffnet in den nächsten Wochen wie folgt:

Freitag

21.04.2023

16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

12 bis 14 Jahre

Montag

24.04.2023

17.00 Uhr bis 20.00 Uhr

12 bis 14 Jahre

Freitag

28.04.2023

16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

ab 15 Jahre

Freitag

05.05.2023

16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

12 bis 14 Jahre

In der ersten Osterferienwoche verbrachten einige Jugendliche aus der Gemeinde vier spannende Tage im Jugendtreff Sulzberg. Die Aktionswoche „Lecker Essen meets Airbrush“ wurde über das Programm „talentCAMPus“ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und war ein kostenfreies Kooperationsprojekt der Gemeinden Sulzberg, Lauben, Durach und Dietmannsried. An den Vormittagen zauberten die Jugendlichen leckere Speisen aus verschiedenen Ländern und verfeinerten ihre Kochkünste unter der Anleitung eines Koches. Im zweiten Teil des Tages wurden mit Hilfe einer Künstlerin verschiedene Bilder und Stofftaschen mit der Airbrushtechnik verziert. Das Highlight in diesem Bereich waren die Experimente im Bodypainting. Alles in allem eine Ferienwoche, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer viel Neues ausprobieren und erleben konnten.

 

Unsere Singvögel…

…in Garten, Wald, Feld und am Wasser stellen die Bayerischen Jägerinnen im Rathaus in Dietmannsried ab dem 11. April 2023 aus. Zu Beginn des Frühlings wird das Zwitschern in der Natur immer lauter, unsere Vögel sind beschäftigt mit Nestbau und dem Aufziehen ihrer Jungvögel. Die Ausstellung gibt einen Einblick in die schillernde und bunte heimische Vogelwelt.

Die Ausstellung kann bis Ende Mai zu den Öffnungszeiten des Rathauses Montag 8.00 bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr besucht werden.

 

Planfeststellungsverfahren für den Umbau der 110-kV-Doppelfreileitung Anlage 67001 Memmingen – Krugzell im Abschnitt Dietmannsried bis Krugzell zur 110-kV-Vierfachleitung Anlage 67101 sowie zur 110-kV-Einfachleitung Anlage 67001 sowie zur 110-kV-Doppelfreileitung Anlage 67001 durch die LEW Verteilnetz GmbH (LVN)

Auf Antrag der LEW Verteilnetz GmbH führt die Regierung von Schwaben für das oben genannte Vorhaben ein energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren durch.

Ziff. 1.
Die LEW Verteilnetz GmbH beabsichtigt die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden 110-kV-Freileitungen Anlagen 67001 und 67101 im Abschnitt zwischen Dietmannsried und dem Umspannwerk Krugzell (von Mast 123 (alt/neu) sowie Mast 59 (Bestand) nahe Dietmannsried bis zu Mast 1b (Bestand) und Mast 127 (neu) im Umspannwerk Krugzell). Der Bau erstreckt sich auf eine Gesamtlänge von ca. 1,4 km, die Erneuerung findet weitgehend in der bisherigen Trasse statt. Lediglich Mast 124 (neu) wird verschoben und dadurch weiter von einer nahen gelegenen Hofstelle abgerückt. Insgesamt werden vier bestehende Masten abgebaut und fünf Masten werden neu errichtet.

Ziff. 2.
Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie für die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung von Schwaben, Sachgebiet 21, Fronhof 10, 86152 Augsburg.

Ziff. 3.
Für das Vorhaben besteht nach dem Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ziff. 4.
Der Plan – bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen – liegt in der Zeit vom Dienstag, den 02.05.2023, bis einschließlich Donnerstag, den 01.06.2023, im Rathaus Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 25 (Bauamt, 2. Stock) während der Öffnungszeiten (Montag 08:00 – 18:00 Uhr, Dienstag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen in diesem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter https://www.regierung.schwaben.bayern.de/ eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung im Internet nur der Information dient. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den amtlichen Auslegungsunterlagen. Rechtsverbindlich sind die in Papierform in dem Markt Dietmannsried zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Diese Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Internetseite dem Markt Dietmannsried unter www.dietmannsried.de Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht.

Ziff. 5.
Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen Planfeststellungsbeschluss einzulegen (Art. 74 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG).

Ziff. 6.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan innerhalb der Auslegungsfrist und bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also von Dienstag, den 02.05.2023, bis einschließlich Donnerstag, den 15.06.2023, beim Markt Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried oder bei der Regierung von Schwaben, Sachgebiet 21, Fronhof 10, 86152 Augsburg, erheben.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Eingangsdatum bei der Verwaltungsbehörde. Vor Beginn der Planauslegung eingehende Einwendungen sind unwirksam.

Die Einwendungen sind in Schriftform, d. h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben oder zur Niederschrift bei den oben genannten Verwaltungsbehörden zu erheben. Einwendungen können auch elektronisch unter der Adresse „VerfahrenEnWG(at)reg-schw.bayern.de“ erhoben werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Elektronisch übermittelte Einwendungen, die nicht mit einer qualifizierten Signatur versehen sind (z. B. „einfache“ E-Mail), sind unwirksam.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Alle Einwendungen müssen eine Adressangabe aufweisen. Bei grundstücksbezogenen Einwendungen sollten möglichst die Flurnummer und die Gemarkung des Grundstücks angegeben werden. Vertreter von Einwendungsführern haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte (gleichförmige Einwendungen) eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu benennen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter (z. B. Rechtsanwalt) bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind im Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die genannte Frist sowie der Einwendungsausschluss nach Verstreichen der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist gelten auch für die Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen Planfeststellungsbeschluss einzulegen (Art. 74 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG).

Hinweis zum Datenschutz:
Im Hinblick auf die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die übermittelten Einwendungen und Stellungnahmen einschließlich der darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Die Regierung von Schwaben wird alle eingehenden Einwendungsschreiben und Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der LEW Verteilnetz GmbH zur Stellungnahme zuleiten. Soweit hiermit kein Einverständnis besteht, erfolgt für den Fall, dass diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind, die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwender ausdrücklich und deutlich zu erklären (§ 43a Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG).

Ziff. 7.
Die Regierung von Schwaben kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). Der Erörterungstermin findet nicht statt, wenn die in § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG geregelten Voraussetzungen vorliegen. Findet ein Termin zur Erörterung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen im oben beschriebenen Sinn deren Vertreter oder Bevollmächtigte, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Ziff. 8.
Durch die Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.

Ziff. 9.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

Ziff. 10.
Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Ziff. 11.
Vom Beginn der Auslegung des Plans im Planfeststellungsverfahren an, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplante Baumaßnahme erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt (§ 44a Abs. 1 EnWG).

Ziff. 12
Vom Beginn der Auslegung des Plans im Planfeststellungsverfahren steht der LEW Verteilnetz GmbH nach § 44a Abs. 3 EnWG an den vom Plan betroffenen Flächen ein Vorverkaufsrecht zu.