Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Ankündigung von Kartierungsarbeiten Ausbau der Illertalbahn im Abschnitt: Neu-Ulm - Kempten (Allgäu) Hbf

Die Illertalbahn von Ulm über Memmingen und Kempten nach Oberstdorf gehört zu den am stärksten ausgelasteten eingleisigen Strecken in Bayern. Beauftragt vom Freistaat Bayern, plant die Deutsche Bahn die Elektrifizierung sowie den abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau der Strecke.

Um bei der Planung des Ausbaus Aspekte des Umweltschutzes zu berücksichtigen, müssen hierfür Kartierungsarbeiten (hier Biotop- und Nutzungstypenkartierung) sowie allgemeine Übersichtsbegehungen vorgenommen werden. Dies trägt zu einer fachgerechten Beurteilung der Eingriffe in Natur und Umwelt bei. Und dient weiterhin dazu Realisierungsmöglichkeiten erforderlicher Leistungen abzuschätzen und örtliche Gegebenheiten festzustellen. Die Erfassungen erfolgen weitgehend von Wegen aus. Vereinzelt kann es erforderlich sein, Grundstücke kurzzeitig zu betreten. Geräte werden nicht eingesetzt, die Grundstücke werden ausschließlich auf öffentlichen oder wald- und landwirtschaftlichen Wegen befahren. Die Datenerfassungen und Ortsbegehungen/-befahrungen finden voraussichtlich zwischen April 2024 und Dezember 2024 statt.

Betroffenheit:
Grundsätzlich sind alle Grundstücke entlang der Illertalbahn im Abschnitt zwischen Neu-Ulm und Kempten (Allgäu) betroffen.

Beauftragte Firma:
Die Biotop- Nutzungstypenkartierung wird in unserm Auftrag von der Firma FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen hierfür Kraftfahrzeuge mit verschiedenen Nummernschildern.
Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigen-tümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Pächter und Pächterinnen gemäß § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen:
Nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sind Grundstückseigentümer und Grund-stückseigentümerinnen sowie Pächter und Pächterinnen der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vorarbeiten (hier Kar-tierungen) durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.
Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen einge-setzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, wald- und landwirtschaftlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung:

Info zur Ansprechperson: Volker Braun, Tel.: 0049 15750177937,
E-Mail: volker.vk.braun@deutschebahn.com