Der Markt Dietmannsried möchte im Rahmen der gegenständlichen Einbeziehungssatzung gem. §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB die Errichtung eines Wohngebäudes auf einem bisher unbebauten Grundstück im Dietmannsrieder Ortsteil Schrattenbach ermöglichen. Am südöstlichen Ortsrand soll dadurch eine Arrondierung der Siedlungsfläche erfolgen. Im Norden und Osten grenzt die Fläche an den überplanten Innenbereich an.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1214 der Gemarkung Schrattenbach und hat eine Größe von ca. 1.500 m² (siehe beigefügter Lageplan).
Die Einbeziehungssatzung wird gem. § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Weiterhin wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfasssenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Ferner wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Ebenso wird von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung hat der Marktgemeinderat auch den Entwurf der Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 05.02.2026 beschlossen. Ergänzend hat der Marktgemeinderat beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Zur Grotte 6“, OT Schrattenbach bestehend aus zeichnerischem Teil und Textteil, mit Stand 05.02.2026, liegt im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden unter: www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

