Im Rahmen der Erstellung der Freiflächenanlagen beabsichtigt der Betreiber ebenso die Errichtung und den Betrieb mehrerer Batteriespeicher zur Speicherung von Strom sowie flexibel und bedarfsgerechter Einspeisung ins Strommetz. Diese sinnvolle Ergänzung der Freiflächenanlagen bedarf der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.Oktober 2025 sich mit der Aufstellung und der Entwurfsbilligung befasst. Die im Bebauungsplan festgelegte Planung verfolgt das Ziel, die Stromspeicherstrategie des Bundesministeriums zu unterstützen und die wetterbedingten Schwankungen im Stromnetz zu steuern. Im Wesentlichen nehmen die Batteriespeicheranlagen eine ausgleichende Funktion wahr. Der Marktgemeinderat hat einstimmig die Durchführung des entsprechenden Verfahrens beschlossen. Über den Start des Auslegungsverfahrens werden wir Sie weiter informieren.


