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Dietmannsried

im Allgäu.

Bebauungsplan „Gewerbepark Ost IV“ - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf

In seiner Sitzung am 17.11.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Ost IV“ beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 8,0 ha. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Das Baugebiet liegt im Osten der BAB 7 und schließt unmittelbar nördlich an die hier bereits vorhandenen Gewerbegebietsflächen an, bzw. überlagert diese kleinflächig. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung bedarfsgerechter Gewerbegebietsflächen, für welche der Gemeinde bereits Anfragen vorliegen. Mit der Planung sollen maßgeblich dauerhaft die gewerblichen Strukturen der Gemeinde gestärkt und wohnortsnahe Arbeitsplätze gesichert werden. Ergänzend hat der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 17.11.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbepark Ost IV“ mit textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.11.2022 beschlossen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbepark Ost IV“ in der Fassung vom 17.11.2022 liegt im Rathaus des Markt Dietmannsried, Rathausplatz 3, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 12.01.2023 bis einschließlich 12.02.2023 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten lauten: Montag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten. Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.dietmannsried.de/index.php/laufende_Verfahren.html abgerufen werden. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.