Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte für Baugrundstücke (ohne Bebauung) und Boden-richtwerte für Flächen der Landwirtschaft – Grünland - zum Stichtag 01.01.2024

Nach § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Oberallgäu die Bodenrichtwerte für baureifes Land ohne Bebauung ermittelt. Die Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten, die Bodenrichtwertlisten und die Bodenrichtwertkarten werden nun einen Monat lang vom 24.06.2024 bis 26.07.2024 öffentlich bei der Gemeinde ausgelegt (§ 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse).

Sie können in diesem Zeitraum im Zimmer 25 (2. Stock) während der allgemeinen Dienst-stunden (Montag von 08.00- 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 08:00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sodass aus ihnen keine Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Sie sind in erster Linie Orientierungsdaten und dienen zur Verbesserung der Transparenz des Grundstücksmarktes.

Auskunft über die Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer-Nr. 2.22 (ehem. Spar-kassengebäude), Tel. Nr. 08321-612471, -612473 oder -612489.

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-Bayern“ unter www.boris-bayern.de kostenpflichtig abgefragt werden.
Die Gebühren betragen für Einzelauskünfte 25,-- € und für Dauerauskünfte 180,-- €.

Bei Bedarf können Antragsberechtigte ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beantragen oder ein Gutachten eines Bewertungssachverständigen einholen.