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Dietmannsried

im Allgäu.

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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Reicholzried – Illerstraße Ost“

In seiner Sitzung am 25.09.2025 hat der Marktgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Reicholzried – Illerstraße Ost“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2025 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit Grünordnung „Reicholzried - Illerstraße Ost“ ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil. Er umfasst die Flurgrundstücke Fl.Nr. 23/4, 29/1, 31, 32 und 149/3, sowie Teilflächen der Flurnummern 30, 32/3, 35/2, 148/3, 149, 149/4, 149/5, 150 und 159 der Gemarkung Reicholzried und hat eine Größe von ca. 2,35 ha.

 

(Hinweis: Es handelt sich bei vorliegendem Bebauungsplan „Reicholzried – Illerstraße Ost“ um den Bebauungsplan, dessen Aufstellung und Billigung des Vorentwurfs am 11.03.2025 unter dem Namen „Illerstraße Ost“ OT Reicholzried durch den Marktgemeinderat beschlossen wurde und am 09.04.2025 öffentlich bekannt gemacht wurde.)

 

nichtmaßstäblicher Lageplan

Mit dem gegenständlichen Bebauungsplan möchte der Markt Dietmannsried der Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnbauflächen gerecht werden. Die Planung des allgemeinen Wohngebiets zwischen den bestehenden Siedlungsflächen soll die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau von rund 25 Baugrundstücken für Einfamilien- und Doppelhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Reicholzried – Illerstraße Ost“ mit textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.09.2025 sowie alle eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen im Rathaus des Marktes Dietmannsried, Rathausplatz 3, 87463 Dietmannsried, Zimmer 27, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zeitraum vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind Montag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.    
     
Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried abgerufen werden unter: https://www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html

Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Eine umfassende Betrachtung aller relevanten Schutzgütern ist im Umweltbericht (Stand 25.09.2025) enthalten. 
Zudem liegen folgende umweltrelevanten Fachgutachten vor:
-    Baugrunduntersuchung, ICP Altusried, Stand 11.04.2025
-    Schalltechnische Untersuchung (Musik- und Bürgerheim + Parkplatz), Wölfel Engineering GmbH, Stand 17.09.2025
-    Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, LARS consult Memmingen, Stand 16.01.2025
-    Ausgleichsflächenplanung, IGL Puscher, Stand 23.09.2025
Ergänzend wurden im Zuge der frühzeitigen Beteiligung folgende umweltrelevante Stellungnahmen abgegeben die in der Entwurfsplanung berücksichtigt wurden:

Schutzgut Art der vorhandenen Information

Mensch

 Stellungnahme Immissionsschutz LRA mit Empfehlungen zum Schutz der Wohnbebauung vor         Immissionen durch den angrenzenden Bolzplatz
 Hinweis zu landwirtschaftlichen Immissionen, die auch zu ungünstigen Zeiten, wie am Wochenende,   Sonn- und Feiertagen und Abendstunden zu dulden sind
 Hinweise zur Löschwasserversorgung und Feuerwehrzufahrten
 Hinweise zur vorhandenen Freileitung, deren Schutzbereich und deren Anforderungen

Tiere und Pflanzen

Bitte um Kartierung von Amphibien aufgrund vorhandener Gräben
Boden

Bitte um Erstellung eines Bodengutachtens im Rahmen der Erschließung

Hinweis, dass kein Altlastenverdachtsfälle vorliegen

Verweis auf für hiesige Verhältnisse gute, ertragreiche Böden

Hinweis zum vorsorgenden Bodenschutz und Umgang mit Bodenaushub für künftige Bauherren

Wasser

Hinweis zur Wasserversorgung

Empfehlung zur ordnungsgemäßen Versickerung des Niederschlagswassers über den bewachsenen Oberboden sowie wo nicht möglich einer Ableitung in einen Vorfluter

Empfehlung zur frühzeitigen Ermittlung der Notwendigkeit einer Regenrückhaltung

Hinweis, dass keine Oberflächengewässer bzw. keine rechnerisch ermittelten Überschwemmungsgebiete oder Erkenntnisse über abgelaufene Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse bekannt sind

Bitte um Prüfung auf Gewässer 3.Ordnung

Hinweis auf potenzielle Gefahr von wild abfließendem Wasser/ Sturzfluten bei lokalen Unwettern

Landschaft und Fläche

Positive Bewertung der stattgefundenen Wohnraumbedarfsanalyse für den Ortsteil Reichholzried mit der Bitte um Prüfung aller Ortsteile des Gemeindegebietes

Hinweis, dass alle umgebenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin erreichbar sein müssen

Anregung landwirtschaftliche Flächen zu schonen und weniger ertragreiche Standorte für die Planung der Ausgleichsflächen zu verwenden

Nutzung erneuerbare Energien / EnergieeinsparungAnregung zur Prüfung für Festsetzungen zu erneuerbaren Energien