Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WStatG) geregelt und zugelassen. („Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962)) Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen!
Weitere Informationen im Internet: www.bundeswahlleiterin.de / Bundestagswahl 2025 / Informationen für Wählende / Repräsentative Wahlstatistik