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Dietmannsried

im Allgäu.

Freie Sicht nach allen Seiten - Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken

Viele Bürger haben bereits Ihre Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Straßen und Wege zurückgeschnitten. Dennoch ist vereinzelt zu beobachten, dass es aufgrund von überhängenden Ästen zu Gefahrensituationen im Straßenverkehr kommt. Teilweise ragen Sträucher soweit in den Gehwegbereich hinein, dass dieser stark eingeschränkt ist und die Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen.

 

Des Weiteren wird teilweise durch das Ein- bzw. Zuwachsen von Verkehrsschildern (z.B. Straßenbezeichnungen, Wanderwegeschilder, usw.) ortsfremden Personen und Rettungskräften die Orientierung erheblich erschwert. Auch entlang landwirtschaftlicher Feld- und Waldwege stellen überhängende Sträucher und Bäume eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar.

Wir appellieren deshalb im Interesse der Verkehrssicherheit und nicht zuletzt auch zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen an die Anlieger, ihre Anpflanzungen aller Art, d.h. Bäume, Sträucher und Hecken, die in den Lichtraum der Straße hineinragen und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückzuschneiden, um so die ungehinderte Nutzung der Verkehrsflächen und Fußwege zu gewährleisten.

Im Bereich von Geh- und Radwegen fordert das Bayerische Straßen- und Wegegesetz mindestens einen Lichtraum von 2,50 m; über der Fahrbahn ist ein Mindestlichtraum von 4,50 m freizuhalten. Auch bei Bepflanzungen entlang von landwirtschaftlichen Grundstücken sind 4,50 m über der gesamten Fahrbahn freizuhalten, damit alle Fahrzeuge ohne Behinderung verkehren können.