Um die Standortbeurteilung möglichst vielen Faktoren zu unterziehen, wurde im Jahre 2011 eine Standortanalyse für die Geeignetheit von PV-Freiflächenanlagen erstellt. Aufgrund dieser Analyse und den verschiedenen Kriterien hinsichtlich Flächennutzungsplan, landwirtschaftliche Nutzung, Regionalplan etc. wurden die bisherigen PV-Freiflächenanlagen beurteilt und genehmigt.
Der Bundestag hat im Dezember 2022 diesbezüglich eine wesentliche Änderung beschlossen, die auch unsere Gemeinde betrifft. Diese Änderung bezieht sich auf den Bau von PV-Freiflächenanlagen entlang Autobahnen, die über das Baugesetzbuch in einem Abstand von je 200 m privilegiert wurden. Diese Privilegierung bedeutet, dass die Mitwirkungsmöglichkeit der Gemeinde im Wesentlichen nicht mehr gegeben ist. In der letzten Sitzung wurden von der Firma SEA die derzeitigen Vorplanungen vorgestellt. Auf einer Fläche von ca. 21,5 ha ist derzeit der Bau von PV-Freiflächenanlagen südlich der Autobahneinfahrten geplant. In diesem Zusammenhang erläuterte Bürgermeister Werner Endres auch die Energiebilanz der Gemeinde, die derzeit eine fast komplette regenerative Energieerzeugung schon jetzt in der Gemeinde vorsieht. Ebenso unterstützt der Markt Dietmannsried mit dem Förderprogramm für PV-Dachanlagen das Ansinnen der regenerativen Stromerzeugung. Verschiedene Fragen wurden durch die Mitglieder des Marktgemeinderates erläutert. Ferner wurde ausgeführt, dass diesbezüglich noch weitere Investoren die Bereiche entlang der Autobahn abfragen. Obwohl das Verfahren kein Beteiligungsverfahren im ursprünglichen Sinne vorsieht, möchte die Marktgemeinde den Bauernverband sowie die Jagdgenossenschaften diesbezüglich beteiligen. Sobald weitere Überlegungen bzw. Planungen der Gemeinde auf den Flächen oder auf weiteren Flächen vorliegen, werden wir darüber informieren.