Wie in der Sitzung dargestellt wurde, befindet sich derzeit ein kleiner 30 km/h-Bereich im Bereich des Zebrastreifens auf Höhe Alter Schule und des Rathauses in der Ortsmitte. Nach eingehender Beratung hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen, versuchsweise für ein Jahr weitere Beschränkungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorzunehmen. Im Wesentlichen trifft dies Bereiche, in denen fußläufiger Querungsverkehr erfolgt. Die Beschränkung ist für folgende Bereiche vorgesehen:
- Einmündung Lindenstraße/Reicholzrieder Straße/Gartenstraße
- Kreuzung Reicholzrieder Straße/Ampelbereich Krugzeller Straße
- Memminger Straße/Dietmarstraße
- Bahnhofstraße/Dietmarstraße
- Einmündung Carry-le-Rouet-Platz/Heisinger Straße/Ampelanlage
Diese Bereiche zeichnen einen erhöhten Querungsbedarf von Fußgängern und gleichzeitiges hohes Verkehrsaufkommen auf. Ebenso ist in diversen Bereichen kein Gehweg vorhanden oder besteht eine unübersichtliche Querungs- situation. Die Begrenzung der Geschwindigkeit und der Beginn der Testphase tritt am 02.11.2023 in Kraft.