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Dietmannsried

im Allgäu.

Hinweise zur Grundsteuerveranlagung 2025

Vor kurzem wurden Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ff. zugesandt. Die vom Markt Dietmannsried erhobene Grundsteuer basiert auf den Festsetzungen der Finanzämter. Der Marktgemeinderat hat im Zusammenhang mit der Neuveranlagung und Neubewertung der Grundstücke und Gebäude beschlossen, die Hebesätze für Grundsteuer A und B um jeweils 40 Punkte zu senken.

Die vom Markt Dietmannsried erlassenen Bescheide beinhalten jeweils die Grundlage des Finanzamtes. Trotz aller Sorgfalt kann die Bewertung des Finanzamtes nicht richtig sein. Für diese Fragen und für die grundsätzliche Bewertung steht Ihnen die Infohotline der Finanzämter unter Telefon: 089/30700077 zur Verfügung. Änderungsanträge zur Grundsteuer können jedoch nur schriftlich beim Finanzamt Kempten eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular für den Änderungsantrag stellen wir Ihnen auf der Homepage der Gemeinde unterwww.dietmannsried.de zur Verfügung.

Für weitere Fragen steht Ihnen auch das Steueramt des Marktes Dietmannsried unter Telefon. 08374/5820-43 zur Verfügung.

Änderungsantrag Grundsteuer 2025