Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Information zur Steuerpflicht bei der Hundesteuer

Die Erhebung der Hundesteuer ist in der gemeindlichen Hundesteuersatzung geregelt. Es sind alle Hunde bei der Gemeinde anzumelden, die ein Alter von vier Monaten überschreiten.

Diese Anmeldepflicht gilt auch dann, wenn der Hund nur vorübergehend im Besitz ist oder die Steuer (z. B. bei Zuzug) bereits bei einer anderen Gemeinde geleistet wurde. Sollte für einen abgegebenen oder veränderten Hund ein anderer Vierbeiner aufgenommen werden, bitten wir um eine kurze Ummeldung. Die Hundesteuer für den sogenannten „Ersthund“ beträgt 40,00 Euro/Jahr. Bei Anmeldung eines Kampfhundes beträgt die Steuer 800 Euro/Jahr. Bitte beachten Sie, dass das Unterlassen der Meldepflicht oder nicht ordnungsgemäße Angaben auch weitere Erhebungen und Steuerforderungen nach sich ziehen können. Im Sinne eines guten Miteinanders bitten wir um Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeinde und Nutzung der zahlreichen Hundetoiletten in unserer Gemeinde. Für Ihre Mühe bedanken wir uns bereits im Voraus.

Für Fragen hinsichtlich der Steuerpflicht steht Ihnen im Rathaus unsere Mitarbeiterin, Frau Franziska Kling, Tel. 08374/5820-43, E-Mail: franziska.kling@dietmannsried.de gerne zur Verfügung.