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Dietmannsried

im Allgäu.

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Marktgemeinderat erlässt Stellplatzsatzung

Am 10. Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der Bayerischen Bauordnung. Über die wesentlichen Änderungen der Bayerischen Bauordnung wurde bereits der Bau- und Umweltausschuss im Mai 2025 informiert. Ebenso ändern sich aufgrund der Beschlussfassung im Landtag ab 01. Oktober 2025 die Regelungen im Stellplatzrecht.

 

Aufgrund der Änderungen hat der Marktgemeinderat in der letzten Sitzung die zukünftige Handhabung hinsichtlich der Stellplätze beraten. Bereits in der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss - wie auch in der Beratung im Gesamtgremium - wurde die Meinung vertreten, dass die bisherige Handhabung und die Festsetzung der notwendigen Stellplätze beibehalten werden sollen. Hier schloss sich der Marktgemeinderat der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages an, welche auf die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen verweist. Im Regelfall gelten nach der Stellplatzsatzung für Gebäude mit Wohnungen zwei Stellplätze je Wohnung, Verkaufsläden ein Stellplatz je 40 m² Verkaufsfläche sowie die bisherigen Festsetzungen für Freizeitanlagen, Versammlungsstätten und dgl. Für alle bereits beantragten und genehmigten Bauvorhaben gilt der derzeitige Bestandsschutz, d. h., dass diese Gebäude von der Neuregelung nicht betroffen sind oder erst bei Nutzungsänderung etc. die Stellplatzsituation geprüft wird. Die entsprechende satzungsrechtliche Regelung tritt im Oktober 2025 in Kraft. Zu gegebener Zeit wird die Veröffentlichung der Satzung hier und in den weiteren Veröffentlichungsmedien der Gemeinde bekanntgegeben.

Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Umsetzung der neuen Satzung.