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Dietmannsried

im Allgäu.

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Mitfahrbänke: Gemeinsam unterwegs – sicher und nachhaltig durch die Sommerzeit!

In Dietmannsried wurde in der Bürgerbefragung „Dietmannsried heute – Dietmannsried 2033“ der Wunsch nach besseren Mobilitätsangeboten deutlich, insbesondere in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Flexibilität, um alltägliche Wege ohne eigenes Auto zurücklegen zu können. Ob ein kurzer Besuch im Ortszentrum, ein Abstecher zu Veranstaltungen in den Ortsteilen oder ein Ausflug ins Grüne, die Mobilität spielt eine wichtige Rolle. Doch nicht immer ist ein eigenes Fahrzeug verfügbar, und nicht jeder Ort ist bequem mit dem Bus erreichbar. Mit dem (hoffentlich) neuen ÖPNV-Konzept des Landkreises soll die Anbindung der Ortsteile mit den Hauptorten wesentlich verbessert werden. Unsere Mitfahrbänke bieten hier eine unkomplizierte und umweltfreundliche Lösung, die Mobilität innerhalb der Gemeinde zu stärken und den Zusammenhalt zu fördern.

Was ist eine Mitfahrbank?
Mitfahrbänke sind markierte Sitzbänke an gut sichtbaren Stellen im Ort, die mittels aufklappbarer Schilder signalisieren: Ich möchte mitgenommen werden! Wer sich dort hinsetzt, zeigt, dass er oder sie eine Mitfahrgelegenheit sucht. Dies kann in die nächste Ortschaft oder zu weiter entfernten Geschäften sein. Ein unkompliziertes System, das auf gegenseitigem Vertrauen und nachbarschaftlicher Hilfe basiert.

Wo stehen die Mitfahrbänke in Dietmannsried?
In unserer Gemeinde wurden sieben Mitfahrbänke aufgestellt, um allen Bürgerinnen und Bürgern eine flexible Mobilität zu ermöglichen. 

Hier finden Sie die Mitfahrbänke:

•    Dietmannsried, Krugzeller Straße 4–6
•    Dietmannsried, Rathausplatz 3
•    Dietmannsried, Kreuzung Überbacher Straße / Fuggerstraße
•    Reicholzried, St.-Georg-Straße 2
•    Schrattenbach, Alte Poststraße 7
•    Probstried, Hauptstraße 12
•    Überbach, Hauptstraße 24

Alle Standorte sind bewusst gut erreichbar und deutlich erkennbar gestaltet.

Und wie ist das mit der Versicherung?
Eine oft gestellte Frage betrifft den Versicherungsschutz. Hier die wichtigsten Infor-mationen:
•    Für Fahrerinnen und Fahrer gilt: Wer jemanden auf freiwilliger Basis mit-nimmt, ist im Rahmen seiner regulären Kfz-Haftpflichtversicherung abgesi-chert. Das bedeutet: Sollte es zu einem Unfall kommen, sind die Mitfahrenden genauso abgesichert wie andere Insassen.
•    Für Mitfahrende gilt: Sie steigen freiwillig ein und sollten sich wie bei jeder privaten Mitfahrt an den gesunden Menschenverstand halten – also auf ihr Bauchgefühl hören und nur in Autos steigen, in denen sie sich sicher füh-len.
Die Mitfahrbank ist kein kommerzieller Fahrdienst, sondern ein Angebot der geleb-ten Nachbarschaftshilfe. Damit unterscheidet sie sich klar von bezahlten Fahrdiensten – und fällt nicht unter deren gesetzliche Regelungen.

Ein Zeichen für Gemeinschaft
Gerade in der Ferienzeit kann die Mitfahrbank ein kleiner Helfer mit großer Wirkung sein: Sie fördert nicht nur die Mobilität im ländlichen Raum, sondern auch den Zusammenhalt in der Gemeinde. Und ganz nebenbei spart man CO₂. Also ein Gewinn für alle!
Probieren sie doch in den kommenden Wochen unsere Mitfahrbänke mal aus, sei es für einen spontanen Besuch beim Bäcker oder für den Weg zur Eisdiele bei Sommerwetter. Ein freundliches Lächeln und ein kleiner Plausch sind während der Fahrt inklusive!

Wir wünschen allen eine sichere und schöne Sommerzeit und gute Fahrt!