Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Neue Regelungen für Passfotos

Gesetzesänderung ab dem 01.05.2025 für die Beantragung von Personal- und Reisedokumenten

Ab 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl die Beantragung von Personalausweisen als auch von Reisepässen sowie die Ausstellung vorläufiger Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder. Passbilder in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.,

Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.

Was ändert sich ab 1. Mai 2025?

a) Passbilder von einem Fotografen
Ab dem 1. Mai 2025 besteht weiterhin die Möglichkeit Ihre Passbilder von einem professionellen Fotografen Ihres Vertrauens erstellen zulassen. Der Fotograf oder Drogeriemarkt muss für die Erstellung von Passfotos autorisiert sein. Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage de QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig. Die Abgabe von Passfotos in Papierform ist nicht mehr möglich.
b) Passbild direkt bei der Gemeinde erstellen
Die in der Gemeinde aufgenommenen Fotos sind ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten geeignet und können nicht für andere Zwecke wie etwa den Führerschein oder die Krankenkarte, verwendet werden. Für jedes aufgenommene Passbild wird eine Gebühr von 6,-- € pro Dokument erhoben. Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis beträgt die Gebühr für jedes Dokument 6,-- €, was insges. 12,-- € ergibt. – Wir empfehlen Ihnen, die Passfotos von autorisierten Fotografen in Anspruch zu nehmen. Damit unterstützen Sie die Fotografen und Fotostudios, die auf das Passbildgeschäft angewiesen sind.