Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Leichte Sprache Icon

Öffentliche Bekanntmachung 24. Änderung des Flächennutzungsplanes Dietmannsried im Bereich des Bebauungsplanes „Batteriespeicher Langenzeil“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan)

In seiner Sitzung am 30.10.2025 hat der Marktgemeinderat des Marktes Dietmannsried beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicher Langenzeil“ zu ändern.

Lageplan. Ohne Maßstab.

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Dietmannsried, östlich der Bundesautobahn A7 und umfasst jeweils Teilbereiche der Flurnummern 836, 836/2 und 928/2, jeweils Gemarkung Überbach. Der Aufstellungsbeschluss zur 24. Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung hat der Marktgemeinderat auch den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 14.10.2025 beschlossen. Ergänzend hat der Marktgemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die o. a. Unterlagen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen zu jedermanns Einsicht im Rathaus des Marktes Dietmannsried während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Zeit vom

17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

öffentlich aus.

Die Rathaus-Öffnungszeiten sind:
Montag:                      8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag:      8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während dem o. a. Zeitraum besteht die Möglichkeit sich anhand der o.a. Unterlagen zu informieren. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung und zur Stellungnahme zu den Unterlagen.

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Dietmannsried unter

https://www.dietmannsried.de/rathaus/gemeindliche-planungen/laufende-bauleitverfahren.html

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.