Schon längere Zeit befasst sich der Marktgemeinderat mit der regenerativen Stromerzeugung in unserer Gemeinde und mit zukunftslenkenden Maßnahmen. Neben den Untersuchungen zur Windenergie und der bereits im Jahre 2011 erstellten Standortanalyse für PV-Freiflächenanlagen spielen nach Ansicht des Marktgemeinderates auch der Ausbau der Photovoltaik-Dachanlagen eine wesentliche Rolle. Zum Gelingen der Energiewende werden alle drei Elemente wichtig sein.
In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates wurde die Aufstellung eines Kommunalen Förderprogrammes für Photovoltaikanlagen beraten. Aufgrund der Wichtigkeit möchte der Marktgemeinderat aus Mitteln des eigenen Haushaltes das Aufbringen von Dachanlagen und Balkonanalgen unterstützen. Aus diesem Grunde wurde ein Betrag von 40.000,00 €/jährlich zur Verfügung gestellt. Die Bezuschussung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der jährlichen Haushaltsmittel.
Bezuschusst werden sollen Anlagen für selbstgenutztes Wohneigentum. Für die Photovoltaikdachbelegung wird für die ersten 7 kWp ein Zuschuss von 500,00 €, für jedes weitere kWp 150,00 € gewährt. Der maximale Förderbetrag beträgt 1.700,00 €. Die Förderung ist mit weiteren Förderungen kombinierbar. Bei der Installation von PV-Kleinstanlagen, sogenannte Balkonmodule kann auch eine Bezuschussung an Mieter erfolgen. Hierbei gewährt der Markt Dietmannsried einen pauschalen Zuschuss zu den Anschlusskosten von 200,00 € pro Anlage.
Das Förderprogramm trat mit Wirkung vom 28.09.2023 in Kraft.
Für Fragen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter Herr Günther Stauffer, Telefonnummer: 08374/5820-32, Email: guenther.stauffer(at)dietmannsried.de gerne zur Verfügung.
Die entsprechenden Unterlagen können hier abgerufen werden:
Richtlinien zum Förderprogramm
Zuschussantrag Förderprogramm PV-Anlagen