Zum Inhalte springen

Dietmannsried

im Allgäu.

Wichtige Neuerung zum Kinderreisepass ab 01.01.2024

Abschaffung des Kinderreisepass

Im Rahmen des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens werden Kinderreisepässe abgeschafft und dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt bzw. verlängert werden. Ab 01.Januar 2024 werden für Kinder jeden Alters Ausweisdokumente nach denselben Normen konzipiert wie die Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört ein Personalausweis oder Reisepass mit einem Chip. Sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, empfehlen wir einen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Beide Ausweisdokumente werden für sechs Jahre ausgestellt. Wir weisen dennoch darauf hin, dass die Dokumente noch vor Ablauf des ursprünglichen Gültigkeitsendes ihre Gültigkeit verlieren, sobald eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht gegeben ist. Sollte sich also das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, stark verändern, so beantragen Sie bitte noch vor Gültigkeitsende ein neues Dokument. Die Entscheidung, ob ein Kind auf dem Passbild noch zweifelsfrei erkennbar ist, liegt nicht bei der passausstellenden Behörde. Mit der Abschaffung soll u. a. der Aufwand für Eltern (jährliche Beantragung) gemindert und die Akzeptanz weltweit erweitert werden.
Die Kosten für einen Personalausweis betragen 22,80 Euro und für den Reisepass 37,50 Euro. Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise und Reisepässe liegt – anders als bei Kinderreisepässen – je nach Dokumentart bei 3 bis 6 Wochen. Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Beantragung! Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.