Die Erhebung der Hundesteuer ist in der gemeindlichen Hundesteuersatzung geregelt. Es sind alle Hunde bei der Gemeinde anzumelden, die ein Alter von vier Monaten überschreiten. Diese Anmeldepflicht gilt auch dann, wenn der Hund nur vorübergehend im Besitz ist oder die Steuer (z. B. bei Zuzug)…
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